178. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Italien am 1. Dezember 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl. Nr. 538/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 121/2015) hinterlegt.
Ostermayer
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