155. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Vertrags über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres hat Schweden am 1. Oktober 2015 in Übereinstimmung mit Art. 3 Abs. 2 des Vertrags über die Vierte Änderung des Vertrags über die Gründung und den Betrieb des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) in Wien betreffend die Einführung eines internen Steuersystems (BGBl. III Nr. 81/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 133/2015) die Erfüllung der innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Vertrags notifiziert.
Der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 3 Abs. 5 für Schweden mit 1. Dezember 2015 in Kraft.
Ostermayer
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