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BGBl II 324/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

324. Verordnung: Änderung der Arbeitsstättenverordnung und der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen

324. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Arbeitsstättenverordnung und die Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen geändert werden

Artikel I

Änderung der Arbeitsstättenverordnung

Auf Grund der § 25 und § 32 Abs. 1 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2013, wird verordnet:

Die Arbeitsstättenverordnung (AStV), BGBl. II Nr. 368/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 256/2009, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis entfällt der Eintrag „§ 44. Brandschutzgruppe“.

2. In § 43 Abs. 1 wird im ersten Satz nach der Wortfolge „erforderlichenfalls einer Ersatzperson“ die Wortfolge „sowie, falls dies nicht ausreicht, weitere geeignete Maßnahmen“ eingefügt.

3. § 44 samt Überschrift entfällt.

4. Dem § 48 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) Das Inhaltsverzeichnis sowie § 43 Abs. 1 in der Fassung BGBl. II Nr. 324/2014 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft. § 44 samt Überschrift tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.“

Artikel 2

Änderung der Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen

Auf Grund der §§ 10, 11 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2013, wird verordnet:

Die Verordnung über die Sicherheitsvertrauenspersonen, BGBl. Nr. 172/1996, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 4 Abs. 2 wird folgender Abs. 2a angefügt:

„(2a) Die notwendigen fachlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn eine Sicherheitsvertrauensperson eine Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (§ 74 ASchG) oder eine arbeitsmedizinische Ausbildung (§ 79 Abs. 2 ASchG) erfolgreich absolviert hat.“

2. Dem § 10 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 4 Abs. 2a in der Fassung BGBl. II Nr. 324/2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.“

Hundstorfer

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