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BGBl III 5/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

5. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

5. Kundmachung des Bundesministers für Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 144/2013) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Kambodscha

27. Juni 2013

Lesotho

6. Dezember 2013

Litauen

14. August 2013

Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Litauen eine Erklärung betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Art. 31 des Übereinkommens abgegeben.

Ostermayer

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