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BGBl III 48/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

48. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa in Harare (Simbabwe)

48. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa in Harare (Simbabwe)

[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]

[Deutsche Antwortnote siehe Anlagen]

Die vorliegende Vereinbarung ist mit 27. Dezember 2013 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Ostermayer

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