235. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Portugiesischen Republik über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung
[Österreichische Eröffnungsnote, siehe Anlagen]
[Österreichische Eröffnungsnote in portugiesischsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
[Portugiesische Antwortnote, siehe Anlagen]
[Portugiesische Antwortnote in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]
Die vorliegende Vereinbarung ist mit 1. Dezember 2014 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Ostermayer
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