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BGBl III 220/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

220. Kundmachung: Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

220. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl. Nr. 538/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 125/2014) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Argentinien11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].

13. November 2014

Georgien11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].

1. Juli 2014

Guinea

17. Juli 2014

Kolumbien11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].

15. August 2014

Mosambik

1. Oktober 2014

Ostermayer

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