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BGBl III 217/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

217. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China hinsichtlich der Vereinfachung der Visaformalitäten für Crew-Mitglieder von Fluggesellschaften

217. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China hinsichtlich der Vereinfachung der Visaformalitäten für Crew-Mitglieder von Fluggesellschaften

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in chinesischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel III mit 22. November 2014 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Ostermayer

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