191. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz
Nach einer Mitteilung der Regierung der Republik Slowenien zufolge hat Rumänien am 14. August 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz (BGBl. III Nr. 163/2014) hinterlegt.
Ostermayer
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