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BGBl III 183/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

183. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III

183. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Irak am 24. September 2014 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können samt Protokollen I, II und III (BGBl. Nr. 464/1983, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 91/2014) hinterlegt.

Ostermayer

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