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BGBl III 141/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

141. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

141. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen

Nach Mitteilung des Schweizerischen Bundesrates hat Griechenland am 3. Juni 2014 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen (BGBl. Nr. 417/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 48/2012) hinterlegt und anlässlich dessen nachstehende Erklärung abgegeben:

In Übereinstimmung mit Art. 8 des Übereinkommens ist die für die Ausstellung der Zeugnisse zuständige Behörde: „Ministry of Interior, DG of Administrative Support, Directorate of Civic Affairs, Registration & Civil Registry Unit“.

Ostermayer

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