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BGBl III 125/2014

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

125. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

125. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl. Nr. 538/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 4/2014) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Belgien11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].

1. Juli 2014

Gambia

1. Juli 2014

Ostermayer

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