205. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 29 Abs. 1 und § 70 Abs. 4 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2013, wird verordnet:
Die LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 275/2008, geändert durch BGBl. II Nr. 322/2009, wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 Z 1 lit. b und c lauten:
- „b) ein Kolleg-Abschluss an einer der unter lit. a genannten Lehranstalten oder ein Abschluss an einer Sonderform der unter lit.a genannten Lehranstalten, oder
- c) eine Reifeprüfung an einer höheren Schule oder eine Berufsreifeprüfung jeweils in Verbindung mit einem einschlägigen Lehr- oder Facharbeiterabschluss (Abschlussprüfung); oder“
Stöger
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