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BGBl II 205/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

205. Verordnung: Änderung der LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung

205. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 29 Abs. 1 und § 70 Abs. 4 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 80/2013, wird verordnet:

Die LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 275/2008, geändert durch BGBl. II Nr. 322/2009, wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 Z 1 lit. b und c lauten:

  1. „b) ein Kolleg-Abschluss an einer der unter lit. a genannten Lehranstalten oder ein Abschluss an einer Sonderform der unter lit.a genannten Lehranstalten, oder
  2. c) eine Reifeprüfung an einer höheren Schule oder eine Berufsreifeprüfung jeweils in Verbindung mit einem einschlägigen Lehr- oder Facharbeiterabschluss (Abschlussprüfung); oder“

Stöger

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