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BGBl II 10/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

10. Kundmachung: Name, Embleme und Abkürzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien

10. Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Name, Embleme und Abkürzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass der Name, die Embleme und die Abkürzung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Bures

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