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BGBl III 96/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

96. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

96. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht (BGBl. Nr. 179/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 99/2003) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Albanien

13. Juni 2006

Litauen11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Zusatzprotokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 97].

19. Mai 2004

Türkei

1. Dezember 2004

Faymann

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