69. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat das Vereinigte Königreich am 8. Mai 2012 mitgeteilt, dass das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. Nr. 213/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 118/2011) auch auf die Insel Man Anwendung findet.
Faymann
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