313. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Slowenien am 21. November 2013 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 192/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 20/2013) hinterlegt.
Faymann
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