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BGBl III 308/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

308. Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
(NR: GP XXIV RV 1890 AB 1928 S. 173. BR: AB 8800 S. 814.)

308. Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Zweites Protokoll zur Abänderung des Protokolls zum am 25. Mai 2010 in Hongkong unterzeichneten Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

[Protokoll in deutschsprachiger Übersetzung siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Protokolls wurden am 26. Februar bzw. 3. Juli 2013 abgegeben; das Protokoll ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 3. Juli 2013 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Faymann

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