28. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Vertretung im Verfahren der Visaerteilung
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 Abs. 1 mit 1. März 2013 in Kraft.
Anlage 1
Faymann
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