vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 257/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

257. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen
(NR: GP XXIV RV 1382 AB 1455 S. 124. BR: AB 8588 S. 801.)

257.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Armenien über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in armenischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 17 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. November 2011 bzw. 5. April 2012 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 17 Abs. 1 mit 1. Juli 2012 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)