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BGBl III 222/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

222. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

222. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl. Nr. 538/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 10/2013) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Jamaika11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].

9. Jänner 2013

Litauen11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].

15. Juli 2013

Nicaragua

29. Juli 2013

Ukraine

25. März 2013

Faymann

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