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BGBl III 202/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

202. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregister

202. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und
-verbringungsregister (BGBl. III Nr. 51/2010) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Irland

20. Juni 2012

Israel11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Protokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.13.a].

14. Jänner 2013

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

2. November 2010

Polen

25. September 2012

Serbien11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Protokoll - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.13.a].

23. November 2011

Zypern

5. November 2012

Faymann

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