188. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in spanischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. Juni 2012 bzw. 1. Juli 2013 abgegeben; das Abkommen tritt demnach gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. September 2013 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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