162. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Mexiko am 28. Mai 2013 die anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde abgegebene interpretative Erklärung1 zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten (BGBl. III Nr. 92/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 65/2013) zurückgezogen.
Faymann
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