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BGBl III 151/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

151. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen

151. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen (BGBl. III Nr. 119/2000 idF BGBl. III Nr. 14/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 5/2009) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Bosnien und Herzegowina

20. Februar 2013

die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien

2. März 2010

Montenegro

19. Mai 2009

Serbien11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXVII.6].

31. Juli 2009

Faymann

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