128. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Afghanistan am 25. März 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (BGBl. Nr. 229/1993, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 46/2010, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 68/2013) hinterlegt.
Ferner hat das Vereinigte Königreich1 den Geltungsbereich des Übereinkommens am 11. April 2013 auf Gibraltar ausgedehnt.
Faymann
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