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BGBl III 124/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

124. Kundmachung: Beendigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Aufhebung des Passzwanges zwischen Österreich und Frankreich

124. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Beendigung des Notenwechsels zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik betreffend die Aufhebung des Passzwanges zwischen Österreich und Frankreich

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik haben einvernehmlich festgestellt, dass das nachstehende Abkommen mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) samt Beilagen am 1. Jänner 1994 gemäß Art. 59 Abs. 1 lit. a des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge als beendet anzusehen ist:

Notenwechsel zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik, betreffend die Aufhebung des Passzwanges zwischen Österreich und Frankreich, BGBl. Nr. 158/1957 idF BGBl. Nr. 218/1957.

Faymann

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