120. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtgiften und psychotropen Stoffen (BGBl. III Nr. 154/1997, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 134/2011) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: |
Heiliger Stuhl1 | 25. Jänner 2012 |
Nauru | 12. Juli 2012 |
Niue | 16. Juli 2012 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Myanmar am 17. September 2012 seinen anlässlich des Beitritts erklärten Vorbehalt2 zu Art. 6 des Übereinkommens zurückgezogen.
Faymann
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