11. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl. Nr. 522/1973 idgF, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 42/2010) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Island | 24. Februar 2011 |
Tadschikistan | 28. Dezember 2011 |
Faymann
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