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BGBl III 103/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

103. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006

103. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Tropenholz-Übereinkommens von 2006

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kolumbien am 15. März 2013 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Tropenholz-Übereinkommen von 2006 (BGBl. III Nr. 11/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 21/2013) hinterlegt und anlässlich dessen eine Erklärung11 Vorbehalte und Erklärungen: Vorbehalte und Erklärungen zu diesem Übereinkommen - mit Ausnahme derer Österreichs und territorialer Anwendungen - werden im Teil III des Bundesgesetzblattes nicht veröffentlicht. Sie sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XIX.46]. abgegeben.

Faymann

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