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BGBl II 83/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

83. Verordnung: Statistik der pflanzlichen Erzeugnisse

83. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Statistik der pflanzlichen Erzeugnisse

Auf Grund der §§ 4 bis 8, 10 sowie § 32 Abs. 4 Z 1 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010 wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:

Anordnung zur Erstellung der Statistik

§ 1. Die Bundesanstalt Statistik Österreich (im Folgenden: Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs auf Grund der Verordnung (EG) Nr. 543/2009 über die Statistik der pflanzlichen Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 837/90 und (EWG) Nr. 959/93, ABl. Nr. L 167 vom 29.6.2009 S. 1, sowie aufgrund des Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor, ABl. Nr. L 128 vom 27.5.2009 S. 15, gemäß dieser Verordnung Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten die entsprechenden Statistiken zu erstellen.

Erhebungsmasse, Statistische Einheiten

§ 2. Statistische Einheiten im Sinne dieser Verordnung sind:

  1. 1. Kulturen auf dem Ackerland,
  2. 2. Dauerkulturen und
  3. 3. landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Periodizität, Kontinuität

§ 3. Die Statistik der pflanzlichen Erzeugnisse ist jährlich über das Kalenderjahr, in dem die Ernte beginnt, zu erstellen.

Erhebungsmerkmale

§ 4. Es sind zu erheben:

  1. 1. bei Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I: die Erntefläche, die Erntemenge und der Ertrag;
  2. 2. bei Dauerkulturen gemäß Anlage II: die Produktionsfläche und die Erntemenge, beim Extensivobstbau jedoch nur die Erntemenge, bei Wein zusätzlich die Bestandsmenge;
  3. 3. bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß Anlage III: die jeweiligen Hauptanbauflächen.

Erhebungsart

§ 5. (1) Die Erhebungsmerkmale gemäß § 4 sind auf folgende Arten zu erheben:

  1. 1. die Ernteflächen der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I Z 1 bis 46 und der landwirtschaftlich genutzten Flächen gemäß Anlage III auf Betriebsebene verknüpft mit der Betriebsnummer durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Agrarmarkt Austria sowie durch Heranziehung der für die Statistik über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe erhobenen Daten;
  2. 2. die Ernteflächen der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I Z 47 durch Heranziehung der für die Statistik über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe und für die Statistik über den Gartenbau und den Feldgemüseanbau erhobenen Daten aggregiert auf Landesebene;
  3. 3. die Produktionsflächen, die Erntemenge und Bestandsmenge der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 18 und 19 aggregiert auf Bezirksebene durch Beschaffung von Verwaltungsdaten des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft;
  4. 4. die Produktionsflächen der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 1 bis 17 im Intensivobstbau durch Heranziehung der für die Statistik über Erwerbsobstanlagen erhobenen Daten aggregiert auf Länderebene sowie durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Agrarmarkt Austria auf Betriebsebene verknüpft mit der Betriebsnummer;
  5. 5. die Erträge der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 1 bis 17 beim Intensivobst durch Beschaffung der im Rahmen ihrer Tätigkeit angefallenen Daten der Landwirtschaftskammern aggregiert auf Länderebene;
  6. 6. die Erträge der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 1 bis 14 beim Extensivobst durch Befragung von Produzenten, die Anzahl der Bäume/Sträucher der Dauerkulturen gemäß Anlage II Z 1 bis 14 beim Extensivobst durch Expertenschätzungen;
  7. 7. die Erträge der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I durch Beschaffung von Verwaltungsdaten der Agrarmarkt Austria aggregiert auf Länderebene und durch Befragung der einschlägigen Produktions- und Erzeugerverbände, der landwirtschaftlichen Fachschulen und landwirtschaftlichen Versuchsanstalten sowie der Landwirtschaftskammern;
  8. 8. die Erträge der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I durch Befragung von Produzenten.

(2) Soweit es für die Qualität der Statistik erforderlich ist, sind die Erträge der Kulturen auf dem Ackerland gemäß Anlage I und die Erträge der Dauerkulturen gemäß Anlage II durch Befragung der Produzenten zu erheben.

(3) Die Bundesanstalt ist ermächtigt, bei Erhebungen in der Art der Befragung die freiwilligen Erntereferenten in den Gemeinden heranzuziehen.

(4) Soweit die Daten gemäß § 4 nicht gemäß Abs. 1 erhoben werden können, sind diese durch geeignete statistische Schätzverfahren zu ermitteln.

(5) Wird eine Befragung gemäß Abs. 1 Z 6 und 8 sowie Abs. 2 durchgeführt, hat die Bundesanstalt bei der Auswahl der Respondenten für eine möglichst flächendeckende Verteilung zu sorgen.

Auskunftserteilung

§ 6. Die Auskunftserteilung der gemäß § 5 Abs. 5 ausgewählten Personen erfolgt auf freiwilliger Basis.

Mitwirkungspflichten der Inhaber von Verwaltungsdaten

§ 7. Die Inhaber von Verwaltungsdaten haben auf Verlangen der Bundesanstalt die Daten innerhalb von zwei Wochen der Bundesanstalt kostenlos und auf elektronischem Datenträger zu übermitteln. Bei erstmaliger Übermittlung sowie bei jeder methodischen Änderung für die Erstellung der Datensätze haben die Inhaber von Verwaltungsdaten einen methodischen Bericht an die Bundesanstalt zu übermitteln.

Anlage I

Kulturen auf dem Ackerland

  1. 1. Winterweichweizen
  2. 2. Sommerweichweizen
  3. 3. Hartweizen (Durum)
  4. 4. Dinkel
  5. 5. Roggen
  6. 6. Wintermenggetreide
  7. 7. Wintergerste
  8. 8. Sommergerste
  9. 9. Hafer
  10. 10. Triticale
  11. 11. Sommermenggetreide
  12. 12. Körnermais und Corn-Cob-Mix
  13. 13. Sorghum
  14. 14. Sonstiges Getreide
  15. 15. Körnererbsen
  16. 16. Ackerbohnen
  17. 17. Süßlupinen
  18. 18. Linsen, Kichererbsen und Wicken
  19. 19. Sonstige Hülsenfrüchte
  20. 20. Frühe und mittelfrühe Speisekartoffeln
  21. 21. Spätkartoffeln
  22. 22. Zuckerrüben
  23. 23. Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte
  24. 24. Winterraps zur Ölgewinnung
  25. 25. Sommerraps und Rübsen
  26. 26. Sonnenblumen
  27. 27. Sojabohnen
  28. 28. Mohn
  29. 29. Öllein
  30. 30. Ölkürbis
  31. 31. Sonstige Ölfrüchte
  32. 32. Hopfen
  33. 33. Sonstige Faserpflanzen (Flachs etc., nur Fläche)
  34. 34. Hanf
  35. 35. Tabak
  36. 36. Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen (nur Fläche)
  37. 37. Sonstige Handelsgewächse (Rollrasen etc.; nur Fläche)
  38. 38. Energiegräser
  39. 39. Silo- und Grünmais
  40. 40. Rotklee und sonstige Kleearten
  41. 41. Luzerne
  42. 42. Kleegras
  43. 43. Wechselwiesen (Ackerwiese, Egart)
  44. 44. Getreide zur Grünernte
  45. 45. Sonstiger Feldfutterbau
  46. 46. Erdbeeren
  47. 47. Gemüse
  • Brokkoli
  • Chinakohl
  • Knollenfenchel
  • Fisolen
  • Grünerbsen
  • Gurken-Einlegegurken
  • Gurken-Feldgurken
  • Gurken-Glashausgurken
  • Käferbohnen
  • Karfiol
  • Karotten
  • Knoblauch
  • Kohl
  • Kohlrabi
  • Kohlsprossen
  • Kraut-Weißkraut
  • Kraut-Industriekraut
  • Kraut-Rotkraut
  • Kren
  • Melanzani
  • Melonen
  • Paprika - bunt, geschützt
  • Paprika - bunt, Freiland inkl. Capia
  • Paprika - grün, geschützt
  • Paprika - grün, Freiland
  • Petersilie grün
  • Petersilienwurzel
  • Pfefferoni
  • Porree
  • Radieschen
  • Bierrettich
  • Rhabarber
  • Rote Rüben
  • Salat - Bummerlsalat, Freiland
  • Salat - Bummerlsalat, geschützt
  • Salat - Häuptelsalat, Freiland
  • Salat - Häuptelsalat, geschützt
  • Salat - Endiviensalat
  • Salat - Friséesalat
  • Salat - Vogerlsalat
  • Salat - Chicoree und Radicchio
  • Salat - Sonstige Salate
  • Schnittlauch
  • Sellerie (Zeller)
  • Spargel - weiß
  • Spargel - grün
  • Speisekürbis
  • Spinat
  • Tomaten - Freiland
  • Tomaten - Glas, Rispe
  • Tomaten - Glas, Sonstige
  • Zucchini
  • Zuckermais
  • Zwiebeln - Sommerzwiebeln
  • Zwiebeln - Winterzwiebeln
  • Zwiebeln - Bundzwiebeln
  • Sonstige frische Kräuter (nur Fläche)
  • Übrige Gemüsearten (nur Fläche)

Anlage II

Dauerkulturen

  1. 1. Winteräpfel
  2. 2. Sommeräpfel
  3. 3. Winterbirnen
  4. 4. Sommerbirnen
  5. 5. Mostobst
  6. 6. Walnüsse
  7. 7. Pfirsiche
  8. 8. Marillen
  9. 9. Zwetschken
  10. 10. Kirschen
  11. 11. Weichseln
  12. 12. Ribiseln - rot
  13. 13. Ribiseln - schwarz
  14. 14. Stachelbeeren
  15. 15. Himbeeren
  16. 16. Kulturheidelbeeren
  17. 17. Holunder
  18. 18. Wein nach Qualitätsstufen
  19. 19. Weinbestand nach Qualitätsstufen

Anlage III

Landwirtschaftlich genutzte Fläche

  1. I. Ackerland
    1. 1. Winterweichweizen
    2. 2. Sommerweichweizen
    3. 3. Hartweizen (Durum)
    4. 4. Dinkel
    5. 5. Roggen
    6. 6. Wintermenggetreide
    7. 7. Wintergerste
    8. 8. Sommergerste
    9. 9. Hafer
    10. 10. Triticale
    11. 11. Sommermenggetreide
    12. 12. Körnermais und Corn-Cob-Mix
    13. 13. Sorghum
    14. 14. Sonstiges Getreide
    15. 15. Körnererbsen
    16. 16. Ackerbohnen
    17. 17. Süßlupinen
    18. 18. Linsen, Kichererbsen und Wicken
    19. 19. Sonstige Hülsenfrüchte
    20. 20. Kartoffeln
    21. 21. Frühe und mittelfrühe Speisekartoffeln
    22. 22. Spätkartoffeln
    23. 23. Zuckerrüben
    24. 24. Futterrüben und sonstige Futterhackfrüchte
    25. 25. Winterraps zur Ölgewinnung
    26. 26. Sommerraps und Rübsen
    27. 27. Sonnenblumen
    28. 28. Sojabohnen
    29. 29. Mohn
    30. 30. Öllein
    31. 31. Ölkürbis
    32. 32. Sonstige Ölfrüchte
    33. 33. Hopfen
    34. 34. Sonstige Faserpflanzen (Flachs etc.)
    35. 35. Hanf
    36. 36. Heil-, Duft- und Gewürzpflanzen
    37. 37. Sonstige Handelsgewächse (Rollrasen etc.)
    38. 38. Energiegräser
    39. 39. Silomais
    40. 40. Grünmais
    41. 41. Rotklee und sonstige Kleearten
    42. 42. Luzerne
    43. 43. Kleegras
    44. 44. Wechselwiesen (Ackerwiese, Egart)
    45. 45. Getreide zur Grünernte
    46. 46. Sonstiger Feldfutterbau
    47. 47. Erdbeeren
    48. 48. Gemüse im Freiland: Feldanbau
    49. 49. Gemüse im Freiland: Gartenbau
    50. 50. Gemüse im geschützten Anbau
    51. 51. Blumen und Zierpflanzen: Im Freiland
    52. 52. Blumen und Zierpflanzen: Im geschützten Anbau
    53. 53. Sämereien und Pflanzgut
    54. 54. Bracheflächen
    55. 55. GLÖZ A (Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand mit Prämienanspruch)
    56. 56. Sonstige Kulturen auf dem Ackerland
  2. II. Dauergrünland
  3. III. Dauerkulturen
    1. 1. Obst- und Beerenobstanlagen
    2. 2. Rebflächen
    3. 3. Baumschulen
    4. 4. Christbaumkulturen

Berlakovich

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