470. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate geändert wird
Auf Grund des § 14 Abs. 4 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (ArbIG), BGBl. Nr. 27 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 50/2012, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Aufsichtsbezirke und den Wirkungsbereich der Arbeitsinspektorate, BGBl. Nr. 237/1993 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 451/2011, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 werden in den Ausführungen zum 11. Aufsichtsbezirk die Wortfolge „Fürstenfeld, Hartberg“ ersetzt durch die Wortfolge „Hartberg-Fürstenfeld“, die Wortfolge „Feldbach, Radkersburg“ ersetzt durch das Wort „Südoststeiermark“ und in den Ausführungen zum 12. Aufsichtsbezirk die Wortfolge „Bruck a.d. Mur, Mürzzuschlag“ ersetzt durch die Wortfolge „Bruck-Mürzzuschlag“.
2. Dem § 5 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Änderungen zu den Ausführungen in § 1 zum 11. und 12. Aufsichtsbezirk in der Fassung BGBl. II Nr. 470/2012 treten mit 1. Jänner 2013 in Kraft.“
Hundstorfer
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