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BGBl III 67/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

67. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

67. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 142/2010) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Katar

14. März 2012

Südafrika

27. Jänner 2012

Faymann

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