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BGBl III 182/2012

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

182. Verordnung: Anpassungen der Anlage C zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

182. Verordnung des Bundeskanzlers betreffend Kundmachung der Anpassungen der Anlage C zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Auf Grund des § 5 Abs. 3 Z 3 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird verordnet:

Die Anpassungen der Anlage C zum Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (BGBl. III Nr. 179/2012), sind hinsichtlich der authentischen Textfassungen in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt werden.

Faymann

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