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BGBl II 52/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

52. Kundmachung: Name und Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft

52. Kundmachung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend einen Namen und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit.c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2009, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht, dass ein Name und eine Abkürzung der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Bures

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