202. Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, mit der die Psychotropenverordnung geändert wird
Aufgrund des § 3 Abs. 1 des Suchtmittelgesetzes (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 21/2011, wird verordnet:
Die Psychotropenverordnung - PV, BGBl. II Nr. 375/1997, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 486/2009, wird wie folgt geändert:
Im Anhang Punkt 2 wird nach dem Wort „Barbital“ folgende Wortfolge eingefügt:
„,ausgenommen in Zubereitungen, wenn sie kein weiteres Suchtmittel enthalten und, ohne am menschlichen oder tierischen Körper angewendet zu werden, ausschließlich diagnostischen oder analytischen Zwecken dienen, und je Packungseinheit nicht mehr als 20g Barbital, berechnet als Säure, enthalten.“
Stöger
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