99. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Moldau über die Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung der Kriminalität
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in moldauischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 1 des Abkommens wurden am 12. November bzw. 7. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 18 Abs. 1 mit 1. Februar 2011 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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