94. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Inneres der Republik Österreich und dem Ministerium für innere Angelegenheiten der Republik Mazedonien über die polizeiliche Zusammenarbeit
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in mazedonischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Februar bzw. 14. Oktober 2008 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 1 mit 1. Jänner 2009 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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