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BGBl III 86/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

86. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

86. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (BGBl. III Nr. 124/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 147/2008) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Brasilien

16. November 2007

Bulgarien

10. Februar 2009

Irland

9. Februar 2011

Mosambik

12. Jänner 2009

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Königreich der Niederlande am 7. Jänner 2009 mitgeteilt, dass das Protokoll auch auf die Niederländischen Antillen11 Mit Wirkung vom 10. Oktober 2010 hörten die Niederländischen Antillen auf zu bestehen. Ab diesem Tag genießen Curaçao und Sint Maarten, wie bisher schon die Niederländischen Antillen, innere Selbstverwaltung innerhalb des Königreichs. Die übrigen Inseln der Niederländischen Antillen - Bonaire, Sint Eustatius und Saba - bilden den karibischen Teil der Niederlande. Die bisher für die Niederländischen Antillen geltenden Übereinkünfte behalten ihre Gültigkeit und bleiben auch für diese Inseln in Kraft. Anwendung findet.

Faymann

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