52. Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und Montenegro über soziale Sicherheit
[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsvereinbarung in montenegrinischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 17 mit 1. Juni 2011 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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