42. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat der Heilige Stuhl das Europäische Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (BGBl. Nr. 239/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 11/2011) am 7. Mai 1999 mit Wirksamkeit vom 8. November 1999 gekündigt.
Faymann
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