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BGBl III 26/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

26. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls - vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt - zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

26. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls - vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt - zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union hat Luxemburg am 6. Dezember 2010 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll - vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union erstellt - zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Kundgemacht in BGBl. III Nr. 66/2005, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 12/2009) hinterlegt.

Faymann

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