13. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:
Der Revisionsausschuss der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat anlässlich seiner 24. Tagung (Bern, 23. bis 25. Juni 2009) nachstehende Änderungen der Art. 9 und 27 des Übereinkommens und der Anhänge B (CIM), E (CUI), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)1 beschlossen:
[Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) sind diese Änderungen gemäß Art. 35 §§ 2 und 3 des COTIF 1999 für alle Mitgliedstaaten am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Anlage 1
Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in deutscher Sprache
Anlage 2
Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in englischer Sprache
Anlage 3
Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in französischer Sprache
Anlage 4
Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in deutscher Sprache
Anlage 5
Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in englischer Sprache
Anlage 6
Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in französischer Sprache
Anlage 7
Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in deutscher Sprache
Anlage 8
Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in englischer Sprache
Anlage 9
Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in französischer Sprache
Anlage 10
Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in deutscher Sprache
Anlage 11
Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in englischer Sprache
Anlage 12
Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in französischer Sprache
Anlage 13
Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in deutscher Sprache
Anlage 14
Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in englischer Sprache
Anlage 15
Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in französischer Sprache
Faymann
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