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BGBl III 13/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

13. Kundmachung: Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

13. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Änderung des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003, wird kundgemacht:

Der Revisionsausschuss der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) hat anlässlich seiner 24. Tagung (Bern, 23. bis 25. Juni 2009) nachstehende Änderungen der Art. 9 und 27 des Übereinkommens und der Anhänge B (CIM), E (CUI), F (APTU) und G (ATMF) zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)11Kundgemacht in BGBl. Nr. 225/1985 idF BGBl. I Nr. 2/2008. beschlossen:

[Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in französischer Sprache siehe Anlagen]

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) sind diese Änderungen gemäß Art. 35 §§ 2 und 3 des COTIF 1999 für alle Mitgliedstaaten am 1. Dezember 2010 in Kraft getreten.

Anlage 1

Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in deutscher Sprache  

Anlage 2

Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in englischer Sprache 

Anlage 3

Änderung der Art. 9 und 27 des COTIF 1999 in französischer Sprache  

Anlage 4

Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in deutscher Sprache  

Anlage 5

Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in englischer Sprache  

Anlage 6

Änderung des Anhangs B (CIM) des COTIF 1999 in französischer Sprache  

Anlage 7

Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in deutscher Sprache  

Anlage 8

Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in englischer Sprache  

Anlage 9

Änderung des Anhangs E (CUI) des COTIF 1999 in französischer Sprache  

Anlage 10

Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in deutscher Sprache  

Anlage 11

Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in englischer Sprache  

Anlage 12

Änderung des Anhangs F (APTU) des COTIF 1999 in französischer Sprache  

Anlage 13

Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in deutscher Sprache  

Anlage 14

Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in englischer Sprache  

Anlage 15

Änderung des Anhangs G (ATMF) des COTIF 1999 in französischer Sprache 

Faymann

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