10. Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
[Vertragstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vertragstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 13 Abs. 1 des Abkommens wurden am 10. Dezember bzw. 21. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2011 in Kraft getreten.
Anlage 1
Vertragstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Vertragstext in englischer Sprache
Faymann
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