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BGBl II 394/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

394. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bestimmung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt

394. Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die Verordnung über die Bestimmung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, geändert wird

Auf Grund der §§ 17a und 17b des Bundeshaushaltsgesetzes, BGBl. Nr. 213/1986, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 139/2009, wird vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Bestimmung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt, BGBl. II Nr. 285/2007, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 wird die Zahl „2010“ durch die Zahl „2012“ ersetzt.

2. § 11 lautet:

§ 11. (1) Beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird vom 1.1.2007 bis 31.12.2013 ein Controlling-Beirat eingerichtet.“

3. In § 16 wird die Zahl „2007“ durch die Zahl „2011“ ersetzt.

4. Die Anlage wird ersetzt durch die Anlage dieser Verordnung:

Anlage

Projektprogramm gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzes

1. Fachstrategische Zielsetzung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft

1.1. Fachlicher Rahmen

Das BAW ist als nachgeordnete Dienststelle des BMLFUW in die Planung und Umsetzung folgender wasserwirtschaftlicher Ziele eingebunden:

  1. - Schutz der Gewässer
  2. - Sicherung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes
  3. - Schutz des Menschen vor dem Wasser
  4. - Mitgestaltung internationaler Entwicklungen im Bereich der Wasserwirtschaft
  5. - Schaffung eines Wasserbewusstseins
  6. - Umsetzung der neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der WRG-Novelle

1.2. Fachrelevante Kernbereiche

Zur Erfüllung der obigen Ziele stehen im BAW fünf Institute zur Verfügung, die folgende Kernbereiche zur Unterstützung der Fachstrategie des Ressorts abdecken:

  1. - Wassergüte: Schwerpunkt: Fließgewässerökologie; Abwicklung der WGEV; Interpretation der aus der WGEV und sonstigen Quellen stammenden Fließgewässerdaten unter besonderer Berücksichtigung der Donau sowie Erstellung von Beiträgen zu den Flussgebietsplanungen
  2. - Wasserbau: Schwerpunkt: Fließgewässermodellierung an Hand mathematischer und physikalischer Modelle; Grundlagenbeiträge für die Erhebung des Wasserkreislaufes
  3. - Bodenwasserhaushalt: Schwerpunkt: Konzepte zur Sanierung, Erhaltung und Erneuerung von (Trink)Wasserreserven (Grundwasser) und Strategien für einen wasserrelevanten Bodenschutz (Erosion, Filterfunktion); grundwasserbezogene Beiträge zur Flussgebietsplanung
  4. - Gewässerökologie: Schwerpunkt: Beiträge zur Flussgebietsplanung bei fließenden und stehende Gewässern an Hand fischereiökologischer Bewertung; fischereiliche Strukturplanung
  5. - Aquakulturen: Schwerpunkt: Konzepte zur gewässerverträglichen Fischproduktion an Hand von Methodenerstellungen und -evaluierungen sowie Überprüfung der Einflussfaktoren auf anliegende Gewässerbereiche.

    Alle Institute sind innerhalb ihrer Kernbereiche auf die Umsetzung der Vorgaben des WRG 1959 i.d.g.F. auf der nationalen Ebene im europäischen Kontext spezialisiert.

1.3. Fachrelevante Schlüsselaufgaben

Zur Umsetzung der oben genannten Kernbereiche der Institute werden folgende Schlüsselaufgaben wahrgenommen:

  1. - Untersuchungs- und Prüftätigkeit samt Begutachtung der Ergebnisse
  2. - Erstellung von Konzepten mit regionalem oder gesamtösterreichischen Bezug
  3. - Praxisorientierte Forschung auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft inklusive relevanter Nebenmaterien
  4. - Abhaltung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie spezifische Beratung zu Themen der Wasserwirtschaft
  5. - Aufzucht standortgerechten Besatzmaterials
  6. - Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit der österreichischen Wasserwirtschaft

1.4. Zielgruppen der Leistungen:

Institutionen der EU, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie andere Bundesministerien, Länder, Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe, Privatpersonen

1.5. Kooperationen:

Behörden, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen im nationalen und internationalen Bereich, Ziviltechniker sowie Institutionen aus dem Bereich des öffentlichen Dienstes auf nationaler und internationaler Ebene.

1.6. Allgemeine Fachziele

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Fachaufgaben wurden folgende allgemeine Ziele vereinbart:

  1. - Beiträge zur nachhaltigen Umsetzung des WRG 1959 i.d.g.F.
  2. - Beiträge zum Wasserinformationssystem Austria (WISA; Datenbanken etc.)
  3. - Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der Donaumaterien mit nationalen und internationalen Bedarf trägern (Verbund, Via Donau, IKSD…)

1.7. Sonstiges

Durch die Kompetenzlage, Wasserrecht wird in der mittelbaren Bundesverwaltung vollzogen, liegt das Schwergewicht der Aufgaben des BAW in der Unterstützung des BMLFUW und weniger im unmittelbaren Gesetzesvollzug. Das BAW übernimmt auch Aufträge von Dritten gegen Entgelt nach dem jeweils geltenden Tarif.

2. Managementstrategie

2.1. Allgemeine Managementziele

Unter Weiterführung des Systems der Balanced Score Card wurden nachstehende Schwerpunkte vereinbart:

  1. A. Einhaltung beziehungsweise Verbesserung des aktuell vereinbarten Saldos („Finanzen“)
  2. B. Gezielte Steuerung der Außenwirkung und Einflussnahme des Bundesamtes („Kunden/Markt“)
  3. C. Gezielter Einsatz der Personalressourcen („Prozesse“)
  4. D. Anhebung des Ausbildungsniveaus im Fach- und im Managementbereich („Entwicklung/Ausbildung“)

2.2. Zielvereinbarungen:

An Hand der im Weiteren angeführten Leistungsindikatoren sollen die unter Pkt.2.1. beschriebenen allgemeinen Managementziele verifizierbar und ihre Entwicklung nachvollziehbar gemacht werden. Folgende Schwerpunkte wurden zur Erreichung der allgemeinen Managementziele vereinbart:

  1. A (Finanzen) Erweiterung der derzeitigen Einnahmenbereiche durch relevante fachliche Kooperationen intern und extern
  2. B (Kunden/Markt) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit (website; engere Zusammenarbeit mit der Öff.Arbeit der Sektion VII)
  3. C (Prozesse) Vereinfachung der internen Prozesse zur Handhabung der Steuerungsinstrumente im Bereich Kostenrechnung und Controlling (Datenbanken, IT-Bereich)
  4. D (Entwicklung/Ausbildung) Forcierung der gezielten MitarbeiterInnen- und Führungskräfte­ausbildung

2.3. Steuerungsinstrument Balanced Score Card (BSC)/ Leistungskennzahlen

Um den Zusammenhang zwischen Leistungskennzahlen und den Zielen sichtbar zu machen, sind die einzelnen Indikatoren den unter Pkt. 2.1. angeführten Inhalten den Buchstaben A-D zugeordnet.

3. Leistungskatalog 2007 bis 2012:

  1. - Erfassung und Bewertung fließender Gewässer an Hand zustandsrelevanter Parameter
  2. - Erfassung und Bewertung stehender Gewässer an Hand zustandsrelevanter Parameter
  3. - Quantitative und qualitative Erfassung von Bodenwasserkenngrößen sowie begleitenden Parametern im Zusammenhang mit Grundwasserschutz und Grundwasserneubildung
  4. - Erfassung und Bewertung von Erosionsprozessen im Zusammenhang mit der Verminderung von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer
  5. - Erfassung und Bewertung von Fischregionen
  6. - Erstellung von Gutachten und Sanierungskonzepten zu konkreten Fragestellungen der einzelnen Fachbereiche
  7. - Wasserbauliche und gewässermorphologische Problemlösungen mittels physikalischer und mathematischer Modellierung
  8. - Führen von Fachstatistiken und Datenmanagement betreffend Eigen- und Fremddaten
  9. - Einbringen von Fachexpertisen in innerstaatlichen und internationalen Gremien
  10. - Stellungnahmen und Sachverständigentätigkeit sowie Beratung zu wasserwirtschaftlichen Fragestellungen im öffentlichen und privaten Bereich
  11. - Fachliche Beiträge zur Erstellung der Flussgebietspläne sowie Vertretung der österreichischen Position in bi- und multilateralen Koordinierungsverhandlungen
  12. - Fischereiliche Bewirtschaftungskonzepte im Zusammenhang mit artgerechtem Besatz als Grundlage zur Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer
  13. - Kalibrierung von Wassergeschwindigkeitsmessgeräten
  14. - Nationale und internationale Kooperationen in der angewandten Forschung im jeweiligen Fachbereich
  15. - Methodenevaluierung- und -forschung
  16. - Kurs-, Aus- u. Fortbildungstätigkeit
  17. - Aufzucht standortgerechten Besatzmaterials im Zusammenhang mit der Umsetzung des WRG
  18. - Öffentlichkeitsarbeit
  19. - Teichwirteberatung und Betreuung
  20. - Predatorenschadenserhebung

4. Leistungskennzahlen

An Hand der im Folgenden angeführten Leistungsindikatoren sollen die unter Punkt 2.2. beschriebenen allgemeinen Managementziele verifizierbar und ihre Entwicklung nachvollziehbar gemacht werden. Um die richtige Zuordnung zu den Zielen zu gewährleisten, sind die einzelnen Indikatoren den unter Pkt. 2.2. angeführten Buchstaben A bis D zugeordnet.

4.1. Entwicklung der Indikatoren:

Leistungen

Management

Indikator

Entwicklung des Indikators

 

Ziele

 

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Koopera­tionen

A

prozentueller Anteil der Kooperations­projekte an sonstigen bezahlten Projekten

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

Projekt­kosten

A

prozentueller Anteil der Projektkosten an Gesamt­kosten

mind. 83%

mind. 83%

mind. 83%

mind. 83%

mind. 85%

mind. 85%

Außen­wirkung, Einfluss­nahme

B

Leistungs­zeiten für Publika­tionen, Kurstätigkeit, Tagungen, Vorträge, Beratung, WEB-GIS

mehr als 7400 Std.

mehr als 7400 Std.

mehr als 7400 Std.

mehr als 7400 Std.

mehr als 5000 Std.

mehr als 5000 Std.

Außen­wirkung, Einfluss­nahme

B

prozentueller Anteil Bereich Öffentlich­keitsarbeit an Gesamtstun­denleistung DION

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

höher als 10%

-

-

Produk­tivität

C

prozentueller Anteil der Projektzeiten an Gesamt­zeiten

mind. 62%

mind. 62%

mind. 62%

mind. 62%

mind. 65%

mind. 65%

Fach­ausbildung

D

Stunden je MitarbeiterIn

mind.40 Std. je MA

mind.40 Std. je MA

mind.40 Std. je MA

mind.40 Std. je MA

mind.40 Std. je MA

mind.40 Std. je MA

Führungs­kräfteent­wicklung

D

Stunden je Führungs­kräfte

mind.20 Std. je FK

mind.20 Std. je FK

mind.20 Std. je FK

mind.20 Std. je FK

mind.20 Std. je FK

mind.20 Std. je FK

5. Budgetplanung

5.1. Ausgaben- und Einnahmenplanung

Darstellung der voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben:

Ausgaben

2007

2008

2009

2010

2011*

2012*

UT 0

4.100.000

4.200.000

4.300.000

4.300.000

3.144.000

3.044.000

UT 3

109.000

109.000

109.000

109.000

109.000

109.000

UT 7

10.000

10.000

10.000

10.000

86.000

86.000

UT 8

860.000

860.000

860.000

860.000

963.000

799.000

Summe

5.079.000

5.179.000

5.279.000

5.279.000

4.302.000

4.038.000

       

Einnahmen

2007

2008

2009

2010

2011

2012

UT 4

550.000

550.000

550.000

550.000

550.000

550.000

UT 5

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

1.000

UT 7

3.000

3.000

3.000

3.000

3.000

3.000

Summe

554.000

554.000

554.000

554.000

554.000

554.000

Saldo

4.525.000

4.625.000

4.725.000

4.725.000

3.748.000

3.484.000

Summe der Rücklagen Stand 21.4.2010. € 259.592

Voraussichtliche RL - Entnahme 2011: € 150.000,-- und 2012: € 100.000,--

*BIG Mieten bis 2010 nicht veranschlagt - Einrechnung der Mieten ab 2011 in Höhe von Euro 350.000,--

6. Personalplanung

6.1. Planstellenvorschau 2007 bis 2010

Beamte

Ausgangspunkt

  

Verwendungsgruppe

2007

2008

2009

2010

2011

2012

A 1

22

22

22

22

18

18

A 2

16

15

15

15

10

10

A 3

12

12

12

12

10

10

A 4

0

0

0

0

0

0

A 5

1

1

1

1

0

0

A 6

0

0

0

0

0

0

A 7

0

0

0

0

0

0

Summe Beamte

51

50

50

50

38

38

Vertragsbedienstete

   

Entlohnungsgruppe

2007

2008

2009

2010

2011

2012

v 1

5

5

5

5

1

1

v 2

8

8

8

8

9

9

v 3

16

16

16

16

14

14

v 4

2

2

2

2

3

3

h 1

2

2

2

2

2

2

h 2

2

2

2

2

3

3

h 3

2

2

2

2

0

0

h 5

1

1

1

1

0

0

II/K

2

2

2

2

0

0

Summe VB

40

40

40

40

32

32

Planstellen gesamt

91

90

90

90

70

70

Lehrlinge

5

5

5

5

3

3

6.2.Nachbesetzungsvorschau 2007 bis 2010:

Verwendungsgruppe

Entlohnungsgruppe

Voraussichtliche Personalabgänge 2007 - 2010

Voraussichtliche

Nachbesetzungen

Planstelleneinsparung 2007 bis 2010

2007

2008

2009

2010

A1 v1

3

0

0

1

2

0

A2 v2

3

2

0

0

0

-1

A3 v3

0

0

0

0

0

0

A4 v4

1

0

0

0

1

0

A3 h1

0

0

0

0

0

0

A4 h2

0

0

0

0

0

0

A4 h3

1

0

0

0

0

0

A5 h4

0

0

0

0

1

0

Summe

8

2

0

1

4

-1

6.2.Nachbesetzungsvorschau 2011 bis 2012:

Verwendungsgruppe

Entlohnungsgruppe

Voraussichtliche

Personalabgänge

2011 - 2012

voraussichtliche Nachbesetzungen

Planstelleneinsparung

2011 bis 2012

2011

2012

 

A1 v1

8

0

0

-8

A2 v2

4

0

0

-4

A3 v3

4

0

0

-4

A4 v4

0

0

0

0

A3 h1

0

0

0

0

A4 h2

0

0

0

0

A4 h3

1

0

0

-1

A5 h4

1

0

0

-1

Summe

18

0

0

-18

7. Gesetzliche Grundlagen

  1. - Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft und Änderungen des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBl Nr. 516/1994, in der jeweils geltenden Fassung
  2. - Wasserrechtsgesetz 1959, BGBl Nr. 215, in der jeweils geltenden Fassung
  3. - Donauschutzübereinkommen, BGBl III Nr. 139/1998, in der jeweils geltenden Fassung
  4. - 578. Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen samt Anlagen und Erklärung, BGBl Nr. 578/1996
  5. - Grenzgewässerverträge:
  6. - Ungarn: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Regelung der wasserwirtschaftlichen Fragen im Grenzgebiet, BGBl. 225/1959, in der jeweils geltenden Fassung
    1. - Slowenien: Regierungsübereinkommen über wasserwirtschaftliche Fragen an der Drau vom 25. Mai 1954 (Weiteranwendung in BGBl Nr. 714/1993 enthalten)
    2. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen der Mur-Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer (Mur-Abkommen) vom 15. Juni 1956, BGBl Nr. 119/1956
    3. - Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer Staatsverträge, BGBl Nr. 714/1993
    4. - Tschechien: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, BGBl Nr. 106/1970, in der jeweils geltenden Fassung
    5. - Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die zwischen der Republik und der Tschechischen Republik geltenden bilateralen Verträge BGBl III Nr. 123/1997
    6. - Slowakei: Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern, BGBl Nr. 106/1970, in der jeweils geltenden Fassung
    7. - Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik betreffend die Weiterverwendung bestimmter österreichisch-tschechoslowakischer Staatsverträge (Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern samt Anlage in der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994) BGBl Nr. 1046/1994
    8. - Deutschland: Vertrag zwischen der Republik Österreich einerseits und der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, andererseits über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der Donau, BGBl Nr. 17/1991, in der jeweils geltenden Fassung
  7. - Akkreditierungsgesetz, BGBl Nr. 468/1992, in der jeweils geltenden Fassung
  8. - Wasserbezogene EU-Richtlinien:
    1. - Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge Ableitung gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft
    2. - Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das Schutz- oder Verbesserungswürdig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten.
    3. - Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe
    4. - Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalen Abwasser
    5. - Richtlinie 91/676/EWG über den Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
    6. - Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL)
    7. - Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 15. Feber 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG

Berlakovich

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