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BGBl II 294/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

294. Verordnung: Änderung der Unternehmensberatungs-Verordnung

294. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Unternehmensberatungs-Verordnung geändert wird

Auf Grund des § 18 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 66/2010, wird verordnet:

Die Unternehmensberatungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 94/2003, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 3 lit. a wird nach der Wortfolge „oder eines fachlich einschlägigen Universitätslehrganges“ die Wortfolge „oder eines Lehrganges universitären Charakters oder eines fachlich einschlägigen Lehrganges gemäß § 14a des Fachhochschul-Studiengesetzes - FHStG, BGBl. Nr. 340/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 2/2008,“ eingefügt.

2. In § 1 Abs. 1 Z 4 lit. a wird nach der Wortfolge „oder eines nicht in Z 3a genannten Universitätslehrganges“ die Wortfolge „oder eines nicht in Z 3a genannten Lehrganges universitären Charakters oder eines nicht in Z 3a genannten Lehrganges gemäß § 14a FHStG“ eingefügt.

3. In § 1 Abs. 1 wird der Punkt am Ende der Z 5 lit. c durch das Wort „oder“ ersetzt; folgende Z 6 wird angefügt:

  1. „6) Zeugnisse über
  2. a) den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Grundausbildung der Beratungsberufe (zumindest im Ausmaß von 230 Stunden) und
  3. b) eine mindestens zweieinhalbjährige fachlich einschlägige Tätigkeit.“

Mitterlehner

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