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BGBl III 90/2010

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

90. Multilaterale Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

90. Multilaterale Vereinbarung RID 3/2010 gemäß Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

[Vereinbarungstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Vereinbarungstext in englischer Sprache siehe Anlagen]

Die Vereinbarung wurde von Österreich am 19. Juli 2010 und von Liechtenstein am 23. Juli 2010 unterzeichnet; die Vereinbarung tritt somit am 2. August 2010 in Kraft.

Anlage 1

Vereinbarungstext in deutscher Sprache  

Anlage 2

Vereinbarungstext in englischer Sprache  

Faymann

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