81. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
[deutschsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]
[englischsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]
[montenegrinischsprachiger Abkommenstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. Jänner bzw. 9. Juli 2010 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2010 in Kraft getreten.
Anlage 1
deutschsprachiger Abkommenstext
Anlage 2
englischsprachiger Abkommenstext
Anlage 3
montenegrinischsprachiger Abkommenstext
Faymann
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)