57. Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich, der Republik Bulgarien, der Republik Ungarn, Rumänien und der Republik Türkei über das Nabucco-Projekt
[Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung) siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Türkei hat der letzte Vertragsstaat gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens am 4. Juni 2010 den Abschluss des für das Inkrafttreten erforderlichen Rechtsverfahrens notifiziert; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2010 für Bulgarien, Österreich, Rumänien, Türkei und Ungarn in Kraft.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache (Übersetzung)
Anlage 2
Abkommenstext in englischer Sprache
Faymann
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