24. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung
[Abkommenstext siehe Anlagen]
Das Abkommen ist gemäß seinem Art. 11 Abs. 1 mit 1. Februar 2010 in Kraft getreten.
Anlage 1
Faymann
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